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Vermittlungsgutschein
  • Informationen zum Vermittlungsgutschein Sie sind arbeitslos und suchen einen neuen Job?

    Kommen Sie zu uns!

    Haben Sie schon den Vermittlungsgutschein?

    Alle Arbeitslose die länger als sechs Wochen arbeitslos sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder 2* haben, erhalten von der Agentur für Arbeit oder Jobcenter/ARGE bzw. Landkreis einen Vermittlungsgutschein (VGS). Mehr Informationen finden Sie im Flyer.

    1. Rate, 1.000 € nach sechswöchiger Beschäftigungsdauer
    2. Rate, der Restbetrag, wenn das Beschäftigungsverhältnis 6 Monate dauerte. 

    * für ALG2-Empfänger gilt, ein VGS ist eine Kann-Leistung der Jobcenter!
    Sollte der Vermittlungsgutschein verwehrt werden, empfehlen wir Ihnen, einen schriftlichen Ablehnungsbescheid zu verlangen und anschließend in Widerspruch zu gehen.

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