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Haben Sie schon den Vermittlungsgutschein?
Alle Arbeitslose die länger als sechs Wochen arbeitslos sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder 2* haben, erhalten von der Agentur für Arbeit oder Jobcenter/ARGE bzw. Landkreis einen Vermittlungsgutschein (VGS). Mehr Informationen finden Sie im Flyer. 1. Rate, 1.000 € nach sechswöchiger Beschäftigungsdauer 2. Rate, der Restbetrag, wenn das Beschäftigungsverhältnis 6 Monate dauerte.
* für ALG2-Empfänger gilt, ein VGS ist eine Kann-Leistung der Jobcenter! Sollte der Vermittlungsgutschein verwehrt werden, empfehlen wir Ihnen, einen schriftlichen Ablehnungsbescheid zu verlangen und anschließend in Widerspruch zu gehen.